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Vorschriften und Regeln für nicht-gewerbliche Hühnerhalter in Deutschland

Ein paar Hühner im Garten zu halten, ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt aber ein paar Dinge, dies Sie beachten sollten.


Ein Huhn schaut neugierig seinen Halter an
Ein Huhn schaut neugierig seinen Halter an

Tierschutzgesetz

Wie es bei jedem Tier der Fall ist, egal ob zahm oder wild, darf es nicht gequält werden und dies ist auch gesetzlich so vorschrieben. Hühner müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Weiterhin muss der Halter die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben, dies zu erfüllen. Nähere Bestimmungen können durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Form einer Rechtsverordnung erlassen werden. Weiterhin enthält die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) tierschutzrechtliche Mindeststandards, die jedoch nur für die gewerbliche Hühnerhaltung anwendbar sind. Ein Blick rein zu werfen, schadet jedoch nicht.


Meldepflicht

Hühner sind beim zuständigen Veterinäramt beim Landratsamt oder bei der Stadt und bei der Tierseuchenkasse anzumelden. Dabei müssen Sie Angaben zu Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Art und Anzahl der Hühner und die Nutzungsart und den Standort der Hühnerhaltung machen.


Nachbarn

Hinsichtlich der Haltung von Hühnern im Garten, mit Nachbarn in hörbarer Nähe, ist zu beachten, dass Nachbarn gewisse Rechte haben. Auch wenn die Hühner in Ihrem Garten bleiben, können die Geräusche störend auf anderen Grundstücken ankommen. Daher ist es wichtig, dass man die Rechte und Empfindlichkeiten der Nachbarn frühzeitig in Betracht zieht, damit dies nicht zu bösem Blut und schlechten Verhältnissen führt. Das morgendliche Öffnen des Hühnerstalls sollte zeitlich so angepasst werden, dass Nachbarn nicht geweckt werden. Eine gute Faustregel ist, dass zwischen 19 Uhr und 8 Uhr morgens kein Huhn einen Weckruf von sich gibt.


Gesundheit

Die Geflügelpest-Verordnung enthält Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest. Darin werden u. a. die Stallpflicht und das Verbot eine Schutzimpfungen gegen die Geflügelpest durchzuführen geregelt. Die zuständige Behörde kann derartige Impfungen jedoch anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Auch eine Genehmigung ist möglich. Weiterhin enthält die Verordnung auch Bestimmungen hinsichtlich Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte. Das Tiergesundheitsgesetz gewährleistet, die Untersuchung von Tierkörper, Organe, Sera, Blut oder andere Proben auf Tierseuchen.


Mietwohnungen

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, dann sollten Sie in Ihren Mietvertrag schauen, ob Sie Hühner bzw. Tiere halten dürfen oder dies bei Wunsch mit Ihrem Vermieter abklären.



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